Wohin mit dem Trester?

Trester unterliegt der Düngeverordnung

Foto: Michael Ottersbach pixelio
Im Zuge der Umsetzung der Düngeverordnung 2017 wurde eine Neuregelung für die Ausbringung von Trester erforderlich. Die neuen Vorgaben galten bereits für den Herbst 2018 und sind auch für die aktuelle Saison 2019 und 2020 in Rheinland-Pfalz gültig. Dr. Claudia Huth, DLR Rheinpfalz, erklärt was beachtet werden sollte. Die Regelungen in Baden-Württemberg sind derart spezifisch, dass sie hier nicht dargestellt werden können. Mehr dazu im DAS DEUTSCHE WEINMAGZIN Ausgabe 19 vom 14. September 2019 ab Seite 12.