Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat noch nicht entschieden, ob es nach der Ablehnung der Novelle des Düngegesetzes im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft. Offen ist auch, wann mit einem Entwurf für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring und einer Änderung der Stoffstrom- oder Nährstoffbilanzverordnung zu rechnen ist. Das BMEL hält an der Stoffstrombilanz fest.
Stärkung
des Verursacherprinzips
Den Inhalt der Verordnungen wolle man mit den Ländern besprechen. Es gehe um Regelungen, die für Maßnahmendifferenzierungen erforderlich seien und von der EU-Kommission akzeptiert würden. Die Bundesregierung will eine Stärkung des Verursacherprinzips.
Es gehe darum, die Wirkung der Maßnahmen der Düngeverordnung (DüV) schlagbezogen zu beurteilen, anhand von vorhandenen Daten. Es werde angestrebt,unter Hinzunahme der Stoffstrom-/Nährstoffbilanz erweiterte Maßnahmendifferenzierungen gesamtbetrieblich umzusetzen. Man strebe eine „bürokratiearme Vereinfachung“ und die Mehrfachnutzung der betrieblichen Daten an. age