Betriebe im Obst- und Weinbau können von Zuschüssen im Rahmen des FISU-Programms (Förderung von Investitionen in Spezialmaschinen und Umweltinvestitionen) profitieren. Gefördert werden Spritz- und Sprühgeräte mit Recyclingtechnik, die Pflanzenschutzmittelabdrift und Umweltbelastungen reduzieren.
Förderfähig sind Geräte,
- die nicht angelagerte Spritzflüssigkeit auffangen und zurück in den Tank führen,
- die die Abdrift gegenüber herkömmlichen Sprühgeräten um mindestens 90 % reduzieren, ohne die Wirksamkeit der Anwendung zu beeinträchtigen, und
- die zum Zeitpunkt der Bewilligung über eine Anerkennungsprüfung oder eine ENTAM-Prüfung des Julius-Kühn-Instituts (JKI) verfügen.
Die Fördervoraussetzungen sind an Kriterien gebunden. Die Landwirtschaftskammer unterstützt mit fachkundiger Beratung dabei
- die Förderfähigkeit geplanter Investitionen zu klären,
- Antragsunterlagen vollständig zu erstellen und
- typische Fehler im Verfahren zu vermeiden.
Die Landwirtschaftskammer berät bei der Weiterentwicklung des Betriebes, von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Antragstellung. lwk