Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Anschaffung von Kühlkleidung und Sonnenschutz, beides ist jährlich förderfähig.
Die Förderung gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Produkte Maximalförderungen.
Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt, sich im Versichertenportal unter https://portal.svlfg.de zu registrieren. Antragsformulare stehen ab 1. März, ab 12.00 Uhr, zur Verfügung für Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts) 50 %, maximal 800 Euro; Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe), 50 %, maximal 800 Euro und Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz, 50 %, maximal 800 Euro. svlfg