Künftig 90 statt 70 Tage geplant

Kurzfristige Beschäftigung

Saisonarbeitskräfte sollen ab dem kommenden Jahr 90 anstatt wie bislang nur 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor. Die neue Regelung soll für Erntehelfer in Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetrieben gelten, sofern diese zwischen dem 1. März und einschließlich 31. Oktober eines Kalenderjahres arbeiten. Die Maßnahme war bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden.
Laut BMAS hat die Gesetzes­änderung zum Ziel, die Landwirtschaft zu entlasten. Die Regelung ziele nur auf die Landwirtschaft ab und gelte nicht für Angestellte in etwaigen von den Betrieben unterhaltenen Restaurants oder Herbergen.
Die 70-Tage-Regelung auf 90 Tage zu verlängern, fordert die Agrarbranche schon seit Längerem. Wegen des steigenden Mindestlohns sehen die Verbände den heimischen Anbau von Obst, Gemüse und Wein in Gefahr. Dass Union und SPD nun bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlasten wollen, wird daher begrüßt. age