Die Konsequenzen kann keiner wollen

BADEN

Sonnig, so stellte der Geschäftsführer des Badischen Weinbauverbands, Peter Wohlfarth, die Aussichten auf die bevorstehende Weinlese dar. Obwohl man mit einem Defizit des Vorjahres aufgrund des akuten Wassermangels gestartet war, habe sich die Vegetation im Laufe der zurückliegenden Monate reguliert. Allerdings habe die Hitzewelle um den 24. Juli, vielerorts doch zu Sonnenbrandschäden geführt und vor allem bei Jungreben Trockenstress verursacht. Ein heftiges Unwetter mit Sturm und Starkregen am 29. Juli habe die Hitze beendet – ein Naturspektakel, das sich am 7. August wiederholte. Die durchschnittliche zu erwartende Erntemenge bezifferte er auf 85 hl/ha. „Wetterextreme werden sich künftig häufen“, betonte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. In Zukunft sei ein einzelbetriebliches Risikomanagement erforderlich, das ein Bündel an produktionstechnischen, investiven und betriebsorganisatorischen Maßnahmen umfasse. „Ich beabsichtige, in Baden- Württemberg ab 2020 ein Pilotprojekt zu starten und will Mehrgefahrenversicherungen gegen Frost, Sturm und Starkregen im Wein- und Obstbau, vorbehaltlich anstehender Haushaltsbeschlüsse, bezuschussen“, so der Minister.
Wichtige Faktoren werden unterschlagen
Auch zum „Volksbegehren Artenschutz“ nahm der Minister Stellung. „Wir haben das Thema nicht auf die Agenda gesetzt“, bekräftigte er. Die Urheber – zwei Imker aus Stuttgart – hätten seiner Meinung nach einige wichtige Punkte nicht berücksichtigt. „Die Konsequenzen des Volksbegehrens kann niemand wollen“, betonte er. „Warum nicht die Piwis fördern?“, lautete sodann eine Frage aus der Journalistenrunde. „Weil sie der Konsument nicht kauft“, bedauerte Weinbauverbandspräsident Kilian Schneider. Der Konsument erwarte das Geschmacksbild des Spätburgunders, pilzwiderstandsfähige Rebsorten erzeugten jedoch ein anderes. Außerdem bedeute Piwi „widerstandsfähig“ und nicht „resistent“ gegen Pilzbefall. Ohne Pflanzenschutz sei keine effiziente Bewirtschaftung möglich, attestierte der Landwirtschaftsminister. Dies stehe aber nicht im Gegensatz zu einer maßvollen Reduzierung der Mittel und einer gezielten Förderung der Biodiversität. Das neue Gesetz pauschaliere und erfordere für jede einzelne Spritzung eine Sondergenehmigung. „Die Diskussion darf nicht dazu führen, dass junge Winzer frustriert aufgeben“, fasste Kilian Schneider zusammen. „Der Gesetzesentwurf ist nicht mehr verhandelbar, wir setzen darauf, dass dieser vom Landtag abgelehnt wird“, so Schneider weiter. Indessen arbeite man derzeit mit Hochdruck an einem Volksantrag (mehr dazu auf Seite 8). „Darin werden wir verdeutlichen, wie viel wir bereits für den Artenschutz unternehmen“, erklärte der Präsident. Als Beispiel führte er die flächendeckende Pheromon-Methode an. Petra Littner