Mehr Meldepflichten und mehr Transparenz

Verpackungsgesetz: Neue Vorgaben 2019

Foto: Friedrich Ellerbrock
Nach langen Verhandlungen wurde im Juli 2017 das neue Verpackungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, das zum Beginn des Jahres 2019 die bisherige Verpackungsverordnung ablöst und Neuerungen sowie Verschärfungen für direktvermarktende Betriebe mit sich bringt. Nach wie vor gilt das Prinzip der Produktverantwortung. Wer also Verpackungen in den Umlauf bringt, beispielsweise mit Wein oder Saft befüllte Flaschen, mit Kartoffeln befüllte Papiertüten oder mit Obst befüllte Beutel, muss sich einem sogenannten dualen System anschließen, das die Rücknahme und Verwertung der Verpackungen übernimmt. Mehr dazu im dwm Nr. 24 vom 2. Dezember 2017 auf Seite 7/8.