Bei der Planung Vorgaben beachten

Vinothekenplanung und Gaststättenverordnung

Foto: LWK Rheinland-Pfalz
Bei der Vinothekenplanung denken die wenigsten Bauherren an die Vorgaben der Gaststättenverordnung. Diese greift jedoch beim Ausschank alkoholischer Getränke und somit ist es zwingende Pflicht eines jeden Bauherren von Vinotheken, sich näher mit der Gaststättenverordnung zu beschäftigen. Hildegard Runkel, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, stellt die wesentlichen Inhalte des Gaststättengesetzes und der Gaststättenverordnung mit Blick auf Vinotheken dar und erläutert dieses an Beispielen aus der Praxis. Mehr dazu im dwm 8 vom 22. April ab Seite 24.