Der Agrarausschuss des Bundesrates kritisiert die Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Landwirte auf 8,4 % noch in diesem Jahr. Zwar empfiehlt der Ausschuss, dem vom Bundestag beschlossenen Jahressteuergesetz 2024 zuzustimmen, aber in einer Entschließung soll der Bundesrat den damit einhergehenden bürokratischen Aufwand für die landwirtschaftlichen Betriebe missbilligen. Ob die Länderkammer dem Gesetz in ihrer Sitzung am 22. November zustimmen wird, ist offen (nach Redaktionsschluss).
Der Durchschnittssatz wird am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes von 9,0 auf 8,4 % sinken. Zum 1. Januar 2025 soll er weiter auf 7,8 % reduziert werden. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gefordert, auf die unterjährige Absenkung zu verzichten. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hatten sich in dieser Weise geäußert. Die Absenkung des Durchschnittssatzes für nur einen Monat werde zu einem immensen bürokratischen Mehraufwand führen. Leidtragende seien die Landwirte, Winzer sowie agrarwirtschaftliche Unternehmen. Die Bundesregierung begründet ihr Vorgehen mit Erfordernissen des EU-Beihilferechts. age