Die Mosel-Weinwerbung ruft weininteressierte junge Frauen aus dem Anbaugebiet auf, sich für die Wahl der Mosel-Weinkönigin am 13. September 2019 zu bewerben. Die Bewerberinnen müssen mindestens 18 Jahre alt und unverheiratet sein. Sie müssen nicht aus einer Winzer- oder Weinhändlerfamilie stammen. Berufliche Tätigkeit in der Weinbranche, wie im Marketing oder im Vertrieb, besondere Kenntnisse im Weinbau oder in der Kellerwirtschaft qualifizieren ebenso für das Amt. Erfahrungen als Ortsweinkönigin sind hilfreich, aber keine Bedingung. Je nach Anzahl der Bewerberinnen findet ein Vorauswahl-verfahren im August statt. Die Kandidatinnen für das Finale werden in Filmporträts vorgestellt. Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Foto nimmt bis 15. Juni die Geschäftsstelle des Moselwein e.V. in Trier entgegen. Weitere Auskünfte erteilt Christa Borne, cb@weinland-mosel.de, Telefon 0651/7102813. Moselwein e.V.