290 Hektar mehr Rebfläche im Jahr 2022

Weinbaugenehmigungen der BLE

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 2022 deutschlandweit rund 290 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Die meisten Genehmigungen gab es mit rund 208 Hektar für Flächen in Rheinland-Pfalz. Per Post, Fax und über das Online-Antragsverfahren der BLE wurden insgesamt 1.113 Hektar für Neuanpflanzungen beantragt – rund 38 % mehr als 2021.
Rund 181 Hektar zusätzliche Rebfläche genehmigte die BLE 2022 allein in Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2021 im größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 27.159 Hektar Keltertrauben, gefolgt von der Pfalz mit 23.759 Hektar. Hier bewilligte die BLE rund 21 Hektar neue Rebflächen.
Im Antragszeitraum (01.01. bis 28.02.) hat die BLE insgesamt 3.018 gültige Anträge für Neuanpflanzungen erhalten. Davon wurden 2.899 Anträge genehmigt. 104 Genehmigungen über insgesamt 20 Hektar wurden innerhalb der Monatsfrist zurückgegeben, da die genehmigte Fläche unter 50 % der beantragten lag. Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer gestaltet sich 2022 wie in Tabelle 1.
Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.) ergeben sich 2022 die in Tabelle 2 genannten neuen Rebflächen. Weitere rund 48 Hektar entfallen auf Landweingebiete und Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.).
Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 % der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden. Stichtag ist jeweils der 31. Juli.
Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich nach der Lage. Priorität haben Flächen mit über 30 % Hanglage, es folgen Flächen mit 15 bis 30 % Hangneigung. Antragsteller, die weniger als 50 % der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückgeben. ble