Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 2024 deutschlandweit insgesamt rund 309 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Beantragt wurden rund 711 Hektar für Neuanpflanzungen, rund 27 % weniger als 2023. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 29. Februar 2024 gingen bei der BLE insgesamt 2.246 gültige Anträge für Neuanpflanzungen ein, die alle genehmigt werden konnten.
Im Vorjahr waren 302 Hektar neue Rebfläche gebilligt worden, das Jahr zuvor 290 Hektar. Bundesweit entfallen von den genehmigten Neuanpflanzungen 229,1 Hektar auf Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g.U.).
Entsprechend seines hohen Anteils am Weinbau in Deutsch-
land erhielt Rheinland-Pfalz mit 256,5 Hektar erneut die mit Abstand größte neue Rebfläche gebilligt, davon allein Rheinhessen rund 221 Hektar zusätzliche Rebfläche (Tab. 1). Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2023 in diesem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 27.499 Hektar Keltertrauben, gefolgt vom Anbaugebiet Pfalz mit 23.793 Hektar und Baden mit 15.679 Hektar. Die Pfalz bekam 23,6 Hektar, Saale-Unstrut 10,5 Hektar und Württemberg 9,3 Hektar neu genehmigt (Tab. 2).
Knapp 9,49 Hektar der neuen Genehmigungen betreffen Landweingebiete und 20,74 Hektar Gebiete ohne g.U. oder mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.). Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 % der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden.
Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich nach der Lage der beantragten Flächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 % Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 % Hangneigung. Wer weniger als die Hälfte der beantragten Fläche erhalten hat, könne das genehmigte Areal innerhalb eines Monats zurückgeben. In Deutschland standen zur Ernte 2023 insgesamt 100.800 Hektar Reben im Ertrag, 200 Hektar mehr als im Jahr zuvor. BLE