Änderungen ab Weinjahrgang 2026

Neues Weinbezeichnungsrecht

Mit dem Erntejahrgang 2026 greift erstmals verpflichtend das neue Weinbezeichnungsrecht, das im Jahr 2021 in der Weinverordnung eingeführt wurde. Nach Ende der Übergangsfrist rückt die Herkunft des Weines stärker in den Fokus. Ein zentrales Element der Neuausrichtung ist der Wegfall der Leitgemeinderegelung.
Auf dem Etikett ist künftig die Gemeinde anzugeben, in der der jeweilige Weinberg liegt, auch im Rahmen der 85:15‑Verschnittregelung. Zur Unterstützung der Erzeuger stehen flurstücksbezogene Informationen zur Verfügung. Diese können der Weinbaukartei, dem WeinInformationsportal oder dem Geoportal der Landwirtschaftskammer entnommen werden: https://geodaten.lwk-rlp.de/mapbender/application/gg_weinbau. lwk