An der Hochschule Geisenheim University wurde eine erste Agri-PV-Anlage als „VitiVoltaic“-Reallabor errichtet. Die weinbauliche Forschung wird vom Umweltministerium des Landes Hessen finanziert, mit Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Durch die Aufständerung auf einer Tragkonstruktion, die auch komplett wieder entfernt werden kann, ist Agri-PV bei gleicher Leistung teurer als eine Freiflächenanlage, behält dafür aber die landwirtschaftliche Nutzung bei – beziehungsweise erfährt sogar eine Effizienzsteigerung durch die Doppelnutzung.
Welche Probleme könnte es geben?
Die Arbeitsgruppe Begleitforschung Agri-Photovoltaik hat in einem Positionspapier auf der Basis der jüngsten Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2023) die Weichenstellungen für einen Markthochlauf von Agri-PV unter die Lupe genommen und Schwachstellen identifiziert.
So bezweifelt die AG Begleitforschung, dass die Technologieprämie von 1,2 Cent pro kWh auskömmlich für den Ausbau hoch aufgeständerter Anlagen ist und einen nennenswerten Ausbau ermöglichen wird, erst recht vor dem Hintergrund stark gestiegener Stahlpreise.
Hinzu kommt, dass diese Prämie nur für ausschreibungspflichtige hoch aufgeständerte Agri-PV Anlagen gilt. Nichtausschreibungspflichtige Anlagen bis 1 MWp, bei Bürgerenergieanlagen bis 6 MW, gehen leer aus. Die Geisenheimer Anlage überdeckt eine Fläche von 1.650 m² und hat eine Nennleistung von 96 KWp. Gerade im Weinbau stehen nur selten größere Flächen zur Verfügung. Daher benachteiligt dieser Förderansatz Betriebe im Sonderkulturanbau, was die gesellschaftliche Akzeptanz vor Ort nicht fördert. Die AG Begleitforschung empfiehlt einen anderen Förderansatz.
Ein weiterer Hinderungsgrund für die Ausschöpfung des Erneuerbare-Energien-Potenzials durch Agri-PV ist die derzeitige Rechtslage mit langwierigen Genehmigungsverfahren. So ist zunächst ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nötig, dem oft die Änderung des Flächennutzungsplans vorausgehen muss. Im Falle der Geisenheimer Anlage dauerte der kostenintensive Prozess fast 2,5 Jahre. Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse sollte eine Verbesserung schaffen. Die AG Begleitforschung empfiehlt Anlagen kleiner 1 MWp, die eine landwirtschaftlich-gartenbauliche Funktion neben der Stromproduktion erfüllen, nach §35 BauGB zu privilegieren – bei einer Ausgestaltung, die die Gemeinden in die Planung einbezieht, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.
Chancen von Agri-PV
Erneuerbare Energien müssen zügig und deutlich schneller als bisher ausgebaut werden, damit Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen kann.
Agri-PV können Schutzvorrichtungen im Weinbau wie Hagelschutznetze ersetzen. Auch können sie die Verdunstung von Bodenwasser reduzieren, Spätfrostschäden verringern und Sonnenbrand an den Früchten verhindern. Wenn Laubwände unter den PV-Modulen trockener bleiben, könnte sich der Schaderregerbefall und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren. HGU