Da die EU versäumte, die Entalkoholisierung in die Öko-Verordnung aufzunehmen, ist eine Bezeichnung als entalkoholisierter Bio-Wein seit Dezember 2021 nicht mehr erlaubt. Das wird sich aber wohl bald wieder ändern.
Der von Deutschland mit Unterstützung anderer EU-Mitgliedsstaaten eingereichte Antrag, die Vakuumdestillation als Entalkoholiserungsverfahren für Bio-Wein zuzulassen, war Thema bei der entsprechenden Sachverständigengruppe der EU-Kommission. Diese nahm das genannte Standardverfahren für Weine mit einem Alkoholgehalt von maximal 0,5 % vol in den Verordnungstext auf, den entsprechenden Entwurf zur Änderung der Verordnung veröffentlichte die EU-Kommission bereits auf ihrer Website. Die finale Entscheidung steht noch aus, gilt aber als wahrscheinlich. isp