Die Bundesregierung hat in Brüssel mit Unterstützung anderer EU-Mitgliedsstaaten einen Antrag zur Änderung der Bio-Verordnung gestellt. Gefordert wird die rechtliche Zulassung der Entalkoholisierung von Bio-Wein, sodass dieser als alkoholfreier Wein zertifiziert werden kann. Aufgrund eines Verfahrensfehlers ist die Zertifizierung seit 2024 für alkoholfreie Weine nicht möglich. Die EU-Kommission hat eine Expertengruppe mit einer Bewertung des Entalkoholisierungsverfahrens beauftragt. Bei positiver Bewertung soll zeitnah ein Verordnungsentwurf zur Aufnahme der Vakuumdestillation in den Anhang der Öko-Verordnung vorgelegt werden. BMEL