Die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz hat den Anerkennungsbescheid für die Schutzgemeinschaft Rheingau zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen übergeben. Damit nehmen die Winzer die Verwaltung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Rheingau“ selbst in die Hand. Weinnamen und die Weiterentwicklung der Produktspezifikation obliegen der Schutzgemeinschaft. Die Übergabe fand im Haus der Region in Oestrich-Winkel statt. Mit der Anerkennung der Schutzgemeinschaft gibt das Land Hessen eine große Verantwortung für die künftige Profilierung des Rheingaus als Weinbaugebiet in die Hand der Verantwortlichen vor Ort.
Hessen stärkt Selbstverwaltung der Weinbranche
Mit den Reformen des europäischen und nationalen Weinrechts seit dem Jahr 2008 wurde im deutschen Weinbau eine neue Qualitätsphilosophie eingeläutet. Nachdem über viele Jahrzehnte die Weinqualität über Reifegrade der Trauben oder Gehalte an Alkohol oder Zucker definiert wurde, gilt zukünftig die Herkunft eines Weines als zentrales Qualitätskriterium. Je enger die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität. Weine, die mit geografischen Herkunftsangaben in Verkehr gebracht werden, müssen besondere Qualitätskriterien einhalten. Während diese Kriterien in der Vergangenheit vom Land Hessen durch Rechtsverordnungen vorgegeben wurden, obliegt diese Aufgabe nun den Schutzgemeinschaften der Weinwirtschaft.
Die Schutzgemeinschaft muss definieren, welches Geschmacks- und Qualitätsversprechen hinter einem „Rüdesheimer Schlossberg“, einem „Hochheimer Riesling“ oder einem „Rheingauer Spätburgunder“ steht. Lagenweine und Erste und Große Gewächse sind die Spitzenerzeugnisse der geschützten Ursprungsbezeichnung Rheingau. Orts-, Regions- und Gebietsweine bilden weitere Qualitätsstufen. red