Anhebung des Mindestlohns

Wie erwartet befolgt die Bundesregierung die Empfehlungen der Mindestlohnkommission von Ende Juni für eine schrittweise Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze. Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschlossen. Danach soll der gesetzliche Mindestlohn von gegenwärtig 12,82 Euro zum 1. Januar 2026 um 8,42 % auf 13,90 Euro steigen. Eine weitere Erhöhung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen, und zwar um 5,04 % auf 14,60 Euro.
Eine Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft ist nicht enthalten. Der Bundesrat muss der Mindestlohnanpassungsverordnung noch zustimmen. Der Deutsche Bauernverband bekräftigt seine Kritik. age