Anpassungen bei FAKT II für Antragsjahr 2026

Baden-Württemberg

Der baden-württembergische Minister Peter Hauk will Weinbausteillagen stärken. FAKT II wurde in den ersten Jahren der GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 sehr gut angenommen, was zeigt, dass an die Standortbedingungen angepasste Maßnahmen attraktiv sind. „Wir erweitern das erfolgreiche FAKT II um zwei weitere Maßnahmen mit Fokus auf Baden-Württemberg“, so Hauk. „Wir wollen ab 2026 ergänzend die kleinen Strukturen fördern, die unsere Kulturlandschaft ausmachen sowie die Bewirtschaftung von Steillagen fördern, um diese langfristig zu sichern. Darüber hinaus setzen wir uns für die Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ein und wollen die Prämiensätze für gefährdete Rinderrassen erhöhen.
Förderung kleiner Strukturen (A3)
  • Es gelten die allgemeinen Fördervoraussetzungen des FAKT II (Betriebsinhaber), Mindestschlaggröße 0,01 ha, Mindestbewilligungsbetrag 250 Euro je Betrieb (Summe aller FAKT II-Maßnahmen).
  • Förderfähig sind alle Schläge (Ackerlands und Dauerkulturen), mindestens 0,01 ha bis 0,5 ha groß.
Der Fördersatz beträgt 70 Euro je Hektar. Antragstellung erfolgt pauschal für alle förderfähigen Schläge des Betriebes. Es kann wo relevant kombiniert werden mit weiteren flächenbezogenen Fördermaßnahmen wie FAKT II-Maßnahmen, Ökoregelungen und der Ausgleichszulage Landwirtschaft.
Bewirtschaftung von Weinbausteillagen (C2)
  • Es gelten die Fördervoraussetzungen des FAKT II,
  • Bewirtschaftung abgegrenzter Weinbausteillagen,
  • keine Beseitigung von Trockenmauern
  • und raubmilbenschonender Pflanzenschutz.
Abgegrenzte Weinbausteillagen (ab 30 % Hangneigung) werden mit 1.000 Euro/Hektar gefördert.
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags über FIONA für förderfähige Schläge des Betriebes (schlagbezogene Antragstellung). Es kann wo relevant kombiniert werden mit weiteren flächenbezogenen Fördermaßnahmen, wie FAKT II-Maßnahmen (D2, E11), Ökoregelungen und der Ausgleichszulage Landwirtschaft, aber nicht mit Flächen, die im Rahmen des Handarbeitsweinbaus (HWB) gefördert werden. mlr.bwl