Antrag nur noch elektronisch möglich

Agrardieselentlastung

Der Antrag für die Agrardieselrückerstattung des Verbrauchsjahres 2023 kann bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Für das Jahr 2023 wird noch der vollständige Entlas­tungsbetrag gezahlt. Ab dem Verbrauchsjahr 2024 folgt der von der Bundesregierung beschlossene schrittweise Abbau der Rückerstattung. Das heißt für 2024 eine Reduzierung um 40 %; 2025 und 2026 eine Reduzierung um jeweils 30 %. Ab dem Verbrauchsjahr 2026 wird es planmäßig keine Agrardieselentlastung mehr geben.
Antrag zur Rückerstattung bis 31. Dezember 2024
Die Antragstellung ist seit Jahresbeginn nur noch auf elek­tronischem Weg im Zoll-Portal möglich. Hier kann der Entlastungsantrag, nach vorheriger Registrierung, digital ausgefüllt werden. Anschließend wird der ausgefüllte Antrag elektronisch dem zuständigen Hauptzollamt übermittelt. Ein Papierantrag ist nicht mehr möglich.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter www.zoll-portal.de mit Klick auf den Button „Jetzt Konto anlegen!“ Danach ist der Kontotyp „Geschäftskundenkonto“ auszuwählen. Im weiteren Registrierungsprozess muss sich der Betrieb mit einem ELSTER-Zertifikat identifizieren, der Zugang über Mailadresse und Passwort ist nicht ausreichend.
Wer noch kein ELSTER-Zertifikat besitzt, muss sich auf www.elster.de ein Benutzerkonto erstellen und die Zertifikatsdatei beantragen. Dabei ist zu beachten, dass die Registrierung zwingend „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ erfolgen muss, auch wenn man ein Einzelunternehmen ist. Mit Blick auf die Antragsfrist ist zu beachten, dass der Registrierungs­prozess bis zu zehn Werktage dauern kann. Weitere Infos zum Antragsverfahren und Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es auf der Webseite der Generalzolldirektion. bwv