Antragsverfahren für 2021 eröffnet

EU-Umstrukturierungsprogramm

Foto: Andreas Frank
Bis 30. September 2020 können in Rheinland-Pfalz Anträge für das EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 gestellt werden. Das mit EU-Umstrukturierungsprogramm ermöglicht, die Rebflächen bei der Wiederbepflanzung an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen.
Höhe des Zuschusses nach Hangneigung
Die Zuschüsse liegen zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar Reben, je nach Lage (Flach-, Steil- oder Steilstlage) und Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen sowie Handarbeitsmauersteillagen 5 Ar. Es müssen alle Flächen, auch die in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie noch 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen. Rodebescheide aus den Vorjahren haben ihre Gültigkeit mit Beginn des Frühjahrsantrages Teil 1 2020 (2. Mai 2020) verloren. Wenn nicht gerodet wurde, muss erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, wenn eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung (vor 31. Dezember 2015 entstanden) oder eine Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Eine wiederholte Antragstellung ist für unbestockte Flächen nicht erforderlich, die Bescheide dafür behalten ihre Gültigkeit. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können nur Flächen beantragt werden, die bereits im Teil 1 beantragt wurden. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz unter https://wip.lwk-rlp.de/EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Antragsformulare und Merkblatt sind beim Ministerium verfügbar unter https://mwvlw.rlp.de/de/startseite). Nach der Vor-Ort-Kontrolle erhalten Antragsteller Nachricht, ob die Rodung erfolgen kann, bis dahin dürfen die Flächen nicht verändert werden. Die Nachricht erfolgt im Dezember durch die zuständige Kreisverwaltung. mwvlw