Mitte September startete das Antragsverfahren zur Krisendestillation in Rheinhessen und Württemberg. Für Interessierte stehen Merkblatt und Antragsformular bereit: Für Rheinhessen beim zuständigen DLR Mosel (www.dlr.rlp.de/Foerderung/Krisendestillation) und Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart (https://rp.baden-wuerttem-berg.de/themen/wirtschaft/pflanzliche-erzeugung/weinbau). Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026.
Nur 2025er und ältere Rot- und Roséweine
Die Förderung gibt es nur für Rot- und Roséweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) Rheinhessen und g.U. Württemberg. Die Destillation darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids erfolgen. Die Unterstützung beträgt 53 Cent/Liter (Destillation und Logistik).
Die EU-Kommission stellt dem Land Rheinland-Pfalz für die Entlastung des Weinmarktes 10,325 Mio. Euro aus der EU-Agrarreserve bereit. Somit kann die Destillation von bis zu 17,5 Mio. Liter Wein unterstützt werden. Für Württemberg stellt die EU 3,835 Mio. Euro zur Verfügung, sodass dort rund 6,5 Mio. Liter Wein vom Markt genommen werden können. Es schafft bei den teilnehmenden Betrieben dringend benötigte Liquidität. mlwuf/red