Auch entalkoholisierte Weine sind Wein

DWV fordert rechtliche Standards

Mit Blick auf die gesundheitspolitischen Ziele der Europäischen Union fordert der Deutsche Weinbauverband (DWV), den europäischen Rechtsrahmen für vollständig und teilweise entalkoholisierte Weine so nah wie möglich an der Herstellung von Wein zu orientieren.
Mit der Novellierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird ab 2023 der Rechtsrahmen zur Herstellung von entalkoholisierten mit weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol und teilweise entalkoholisierten Weinen mit Gehalten zwischen 0,5 und 8,5 Volumenprozent Alkohol überarbeitet. Der DWV begrüßt diese Entwicklung. „Entscheidend ist die Zulassung von oenologischen Verfahren, welche den Charakter von Wein stärken und gleichzeitig eine Alternative zu den traditionellen Weinen mit Alkohol bieten, um den Ansprüchen der Kunden gerecht zu werden,“ erläutert der Weinbaupräsident Klaus Schneider.
Der DWV fordert, alle bereits für Wein zugelassenen oenologischen Verfahren analog auch für entalkoholisierte und teilweise entalkoholisierte Weine zuzulassen. Entalkoholisierter Wein stelle ein hochwertiges Erzeugnis der Kategorie „Wein“ dar. Demnach sei der Zusatz von Aromen oder auch Wasser strikt abzulehnen. Im Rahmen der Anlehnung an das Ursprungsprodukt Wein ist eine scharfe Abgrenzung von aromatisierten weinhaltigen Produkten vorzunehmen. Der Begriff „Wein“ sollte in diesem Kontext restriktiv behandelt werden.
Wein ist Wein, unabhängig vom Alkoholgehalt
Um hochwertige Weine mit moderatem oder geringem Alkoholgehalt zu ermöglichen, soll der Alkohol schonend aus dem Produkt entfernt werden. Technisch realisiert wird dies mit Membrantechniken sowie destillative Verfahren wie die partielle Vakuumverdampfung oder die Spinning Cone Column.
„Ziel ist, die Trends auf dem Getränkemarkt aufzugreifen und den Wünschen der Kunden nach Weinen mit weniger Alkohol gerecht zu werden. Wein soll hierbei Wein bleiben, unabhängig des Alkoholgehaltes“, fordert DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. red