Seit 1. Januar 2023 ist die LKW-Maut teurer. Das hat der Bundestag nach einem Tauziehen auf Basis eines Wegekostengutachtens (WKG) beschlossen. Zwischenzeitlich wurde berichtet, die Erhöhung sei vom Tisch, nun kommt die Erhöhung doch. Ein WKG ermittelt die Kosten für Bau, Erhaltung sowie Betrieb der Fernstraßen und wird für einen befristeten Zeitraum erstellt, in der Regel fünf Jahre. Dann ist eine neue Berechnung fällig.
Derzeit gilt die LKW-Maut für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Ab 2024 soll die Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausgeweitet werden. Damit wären auch Fahrzeuge der Sprinterklasse von dieser Abgabe betroffen. Die für die Landwirtschaft und den Weinbau geltenden Mautbefreiungen für den Transport unverarbeiteter Produkte dürften ersten Einschätzungen zufolge bestehen bleiben. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass schon jetzt weiterverarbeitete Produkte nicht befreit sind, selbst wenn die Weiterverarbeitung direkt durch den Urproduzenten erfolgt ist. Dies betrifft zum Beispiel Wein, Säfte, Marmeladen oder Milchprodukte.
Auch Transporte von Produkten aus der Urproduktion durch Händler, Spediteure oder Weiterverarbeitungsbetriebe sind gemäß der Auslegung der Kontrollbehörden nicht befreit, da diese nicht selbst in der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte tätig sind. Friedrich Ellerbrock, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.