Auszahlung der Frosthilfen

Bundesministerium

Obstbau- und Weinbaubetriebe, die im Jahr 2024 Einbußen durch Spätfröste erlitten haben, erhalten nun Frosthilfe aus EU-Geld. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich bei der EU-Kommission dafür eingesetzt. Anträge der Betroffenen konnten bis zum 8. Januar 2025 gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Spätfrost substanziell betroffen waren, das heißt, die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 % erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt.
Durch diese Regelung sollen möglichst viele betroffene Obst- und Weinbaubetriebe von den Hilfen profitieren. Nach Eingang aller Anträge wurde der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. Der Entschädigungssatz beträgt rund 37 % des Schadens je Betrieb. Die Länder zahlen die Hilfen bis zum 30. April 2025 aus. red