Natriumbicarbonat/Natriumhydrogencarbonat ist kein Grundstoff mehr und in Weinreben verboten. Es besteht keine Aufbrauchfrist von Lagerbeständen. Die EU-Grundstoffliste wurde aktualisiert, sodass Natriumhydrogencarbonat in Deutschland und Österreich im Weinbau ausschließlich als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden darf.
Grund ist die Zulassung des natriumhydrogencarbonathaltigen Pflanzenschutzmittels NatriSan für die Weinrebe, das ab diesem Jahr im Handel vertrieben wird. red