Backpulver soll weiter als Grundstoff nutzbar sein

Deutschland startet Initiative im EU-Agrarrat

Viele Weinbaubetriebe haben Natriumhydrogencarbonat, Hauptbestandteil von Backpulver, gegen die Pilzkrankheit Echten Mehltau (Oidium) genutzt. Es ist günstig und für die Umwelt unbedenklich. Doch Natriumhydrogencarbonat ist derzeit in einem Pflanzenschutzmittel genehmigt und darf damit nach ak­tuellem EU-Recht nicht mehr als einfacher Grundstoff verwendet werden.
Winzerinnen und Winzer müssen auf das wesentlich teurere Pflanzenschutzmittel ausweichen. Der Grund: Laut EU-Recht kann ein Stoff nicht gleichzeitig als Grundstoff genehmigt sein, wenn er auch in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten ist. Der Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer will das ändern.
Daher setzte sich Deutschland auf dem EU-Agrarrat (22. und 23. September) in Brüssel dafür ein, dass Natriumhydrogencarbonat in Zukunft wieder als günstiger Grundstoff im Weinbau eingesetzt werden darf.
Bundesminister Alois Rainer: „Unsere Winzer und Winzerinnen stehen massiv unter Druck und nun dürfen sie nicht mal mehr das günstige Backpulver verwenden, um die Reben vor dem Echten Mehltau zu schützen. Die EU-Regula­rien schieben dem einen Riegel vor – das müssen wir ändern. Ich danke den weiteren Mitgliedsstaaten für ihre Unterstützung, hier für eine pragmatische Nutzung von einfachen Grundstoffen im Weinbau zu sorgen.“
Nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Natriumhydrogencarbonat im August 2024 wurde im März 2025 durch die EU-Kommission die Verwendung als einfacher Grundstoff im Weinbau in Österreich und Deutschland aufgehoben.
Diese Entscheidung betrifft insbesondere kleinere und ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe, da so eine kostengünstige und bewährte Alternative wegfällt.
Unterstützung aus acht EU-Mitgliedsstaaten
Deshalb setzt sich Deutschland auf EU-Ebene dafür ein, dass die Verwendung von geprüften und genehmigten Grundstoffen künftig erlaubt bleiben muss, auch wenn diese später in Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz kommen.
Unterstützung für die Abschaffung dieser Regelung bekommt Deutschland im Agrar-Rat aus acht weiteren EU-­Mitgliedsstaaten, wie Frankreich Luxemburg, Österreich, Ru­mänien, Slowakei, Slowe­nien, Tschechien und auch Ungarn. BMLEH