Bayerischer Weinfonds unterstützt Marketing

FRANKEN

Seit Einführung des bayerischen Weinfonds im Jahr 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) über die gesetzliche Abgabepflicht rund 20 Millionen Euro zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen.
Mit den Mitteln des bayerischen Weinfonds von jährlich rund 1 Mio. Euro führt die für das gesamte Weinbaugebiet zuständige gebietliche Absatzförderungseinrichtung Gebietsweinwerbung Franken­wein­-Frankenland GmbH (Würzburg) Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.
Antragsfrist für 2022
Daneben werden auch Marketing-Aktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau und am Bodensee gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2022 können von interessierten Gruppen bis zum 31. Oktober 2021 bei der LWG gestellt werden.
Ein Merkblatt zur Förderung steht auf der LWG-Homepage unter www.lwg.bayern.de/weinformulare zur Verfügung. Dort befindet sich auch das Antragsformular für die Zuwendungen. LWG