Bei Betriebsübergabe ist die Planung das A & O

BDO Web-Seminar

Die Betriebsübergabe stellt eine einmalige Herausforderung für einen Betrieb dar. Welche Möglichkeiten gibt es, einen Betrieb zu übergeben? Was ist steuerlich und erb­rechtlich zu beachten? Zum Thema „Betriebsübergabe – Harte Fakten“ hatte der Bund Deutscher Oenologen e.V. (BDO) drei Experten eingeladen, die in einem Web-Seminar Rede und Antwort standen.
Sensibles Thema mit Sprengstoff
Von ihren Erfahrungen im Beratungsunternehmen „Die Weinberater GmbH“ berichtete Tanja Schneider. Nachfolger sollten Überlegungen zu Themen wie dem Schuldenstand, der betriebswirtschaftlichen Situation, Auszahlung an die Geschwister und die monatliche Last an die Ruheständler, anstellen. „Es werden auch Betriebe übernommen, die nicht zukunftsfähig sind und es teilweise nie waren“, gab Schneider zu bedenken. Die Betriebsübergabe sei ein sensibles Thema: Die Klärung finanzieller Aspekte sei wichtig, aber unbeliebt. Es könne zum Familienkonflikt kommen, wenn der Respekt vor dem Lebenswerk der Alten und dem Unternehmertum der Jungen fehle.
Besonderheiten der Weinbranche sind die geringen Renteneinkünfte, gesetzliche Veränderungen (Auflagen für Pflanzenschutz) und die Tatsache, dass häufig das gesamte Vermögen im Betrieb stecke. Herausfordernd sei, dass teilweise wenig betriebswirtschaftliches Verständnis vorliege und viele wenig Lust darauf hätten, sich mit Kennzahlen und Daten auseinanderzusetzen. Wichtig für Nachfolger sei, dass sie sich diese Informationen beschaffen und Gedanken darüber machen, wie sie die Verantwortlichkeiten gestalten. Sie gab den Teilnehmenden auf den Weg, sich frühzeitig Expertenrat von der Bank, Rechtsanwälten und Beratern zu holen, strategisch vorzugehen und nicht zu emotional zu sein.
Stolpersteine der Betriebsnachfolge aus Sicht der Banken sprachen Christine Müller und Maximilian Bathke von der Rheingauer Volksbank an. Eine interne Betriebsnachfolge sei vorteilhaft, weil man sich und den Betrieb kenne und Know-how durch Mitarbeit mitbringe. Nachteilig sei, dass keine klare Übergangssituation bestehe und der Erbe seine Geschwister auszahlen müsse. „Unser Tipp ist ein konstruktiver Dialog mit allen Beteiligten. Ein offener Dialog ist elementarer Bestandteil der Betriebsnachfolge“, so Christine Müller.
Die Planung Jahre vor der Übergabe starten
Zudem sei das A & O die Planung: Mindestens vier bis sechs Jahre vor der Übergabe solle man Ziele formulieren sowie Experten einbeziehen. „Die externe Betriebsnachfolge hat in den letzten Jahren zugenommen“, sagte Maximilian Bathke, der immer mehr Anfragen von Weingütern bekommt. Auch hier sei die Planung das Wichtigste, wozu die Zahlungsmodalitäten gehörten. Es sei wichtig, das Weingut zum Beispiel bei einem Praktikum kennen­zulernen, um keine falschen Erwartungen beim Kauf zu haben, so Bathke. Neben einem Businessplan brauche die Bank Unterlagen, wie die letzten drei Jahresabschlüsse sowie Steuerbescheide.
Rechtsanwalt Dr. Carlo Thiel von der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner mbB Rechtsanwälte in Rostock beschrieb mögliche rechtliche Schritte einer Betriebsübergabe. Bei Todesfall sei die Nachfolge meist im Testament oder über einen Erbvertrag, an dem die Familienmitglieder beteiligt sind, geregelt.
Vorweggenommene Erbfolge attraktiv
Dr. Thiel verwies darauf, dass das Testament nicht notariell beurkundet sein müsse, ein eigenhändiges reiche aus. Wenn die Übertragung zu Lebzeiten erfolge und auf potenzielle Erben überschrieben werde, spricht man von vorweggenommener Erbfolge. Diese Variante sei sehr attraktiv, weil sie im Wesentlichen erbschaftssteuerfrei sei, so der Experte. Zu beachten sind Abfindungszahlungen an weichende Erben (Geschwister) und Rentenzahlung an vorherige Betriebs­inhaber (meist Eltern). Mit der Gründung einer Gesellschaft sowie einer Verpachtung des Betriebes als Übergangslösung stehen Weingütern zwei Alternativen zur Verfügung. isp