Belastete Gebiete werden neu ausgewiesen

HESSEN

Die Ausweisung von Nitratgebieten zum Grundwasserschutz soll zukünftig bundeseinheitlich geregelt werden. Der Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Bundes zu der am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Düngeverordnung liegt derzeit den Ländern zur Stellungnahme vor. „Im Bundesrat haben wir uns erfolgreich für Übergangfristen bei der Umsetzung der neuen Düngeregeln eingesetzt. Jetzt werden wir auf Grundlage der neuen bundeseinheitlichen Kriterien bis Ende des Jahres die mit Nitrat besonders belasteten Gebiete in Hessen neu abgrenzen“, sagte die Hessische Umweltministerin Priska Hinz.
Diese Veränderungen sollen besser an dem Verursacherprinzip ausgerichtet sein. In den bundeseinheitlich festge-setzten Gebieten werde dann ab 1. Januar 2021 die neuen strengeren Regeln für das Düngen gelten. Neben den Messstellen werden zukünftig auch die Standortbedingungen, wie Bodenbeschaffenheit, Niederschlagsmenge sowie derzeitigen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft berücksichtigt. „Ziel ist es, dass Nährstoffeinträge verringert werden und die Grundwasserbelastung sinkt,“ kommentiert die Ministerin. Durch eine Evaluierung alle vier Jahre wird sichergestellt, dass immer die bestmöglich verfügbaren Datengrundlagen für die Ausweisung der Gebiete und die Bewertung der neuen Vorschriften genutzt werden. Diese können sich dann entsprechend verändern. muklw