Beloukha ist zugelassen

Belchim Crop Protection meldet die Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für das Produkt Beloukha im Weinbau bei Tafel- und Keltertrauben zum Entfernen der Stockaustriebe in Junganlagen bis zum vierten Standjahr. Herbizid gegen Stockaustriebe Beloukha enthält den Wirkstoff Pelargonsäure, die die Kutikula grüner Pflanzenteile zerstört und so die Durchlässigkeit der Wachsschicht erhöht. Dies führt nach kurzer Zeit zum Austrocknen der getroffenen Pflanzenteile. Laut Belchim dringt der Wirkstoff nicht in die Pflanze ein und wird auch nicht über verholzte Pflanzenteile aufgenommen. Die Pelargonsäure in Beloukha wird aus Ölen von Raps und Sonnenblume gewonnen. Der Wirkstoff wird laut Hersteller schnell und rückstandsfrei abgebaut (DT50 < 2 Tage). Die Zulassung des Herbizids gilt für maximal zwei Behandlungen im Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Belchim empfiehlt eine Aufwandmenge von 16 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha, Wartezeit F. www.belchim-agro.de