Betriebe vor nahezu unlösbarer Aufgabe

Änderung des Jahressteuergesetzes 2024

Das Bundesfinanzministerium plant eine Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 und will den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft auf 8,4 % senken. Wie die Geschäftsführerin des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) Birgit Buth erklärte, werden die Betriebe damit vor eine nahezu unlösbare Aufgabe gestellt, zumal der Tag des Inkrafttretens nicht planbar sein wird. Hoher bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit wären vorprogrammiert. Buth weist darauf hin, dass Abrechnungen in der Regel für einen ganzen monatlichen Lieferzeitraum erfolgen: „Die Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde die Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen stellen – und für einen schlichtweg nicht leistbaren bürokratischen Aufwand sorgen.“
Der DRV plädiert dringend dafür, auf solch eine ohne notwendigen Vorlauf angesetzte Steuersatzanpassung zu verzichten. Zumal sie nur für einen kurzen Zeitraum bis zum 1. Januar 2025 gültig wäre. Buth: „Eine unterjährige, mit einem willkürlichen Stichtag versehene Steuersatzanpassung darf es nicht geben.“ DRV