Bürokratieabbau soll keine Floskel sein

Agrarministerkonferenz

Die Länder drängen beim Bürokratieabbau auf konkrete Ergebnisse für die Landwirtschaft. Nach einem Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 15. März soll der Bund kurzfristig eine erste Bewertung der fast 200 Vorschläge vornehmen, die die Länder zur Vereinfachung des Fach- und Förderrechts in der Landwirtschaft zusammengetragen haben.
Die Länder begrüßen, dass der Bund erste Rechtssetzungsverfahren eingeleitet hat, weitere sollen folgen und bis zum Sommer abgeschlossen sein. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der nationalen Umsetzung von EU-Vorgaben liegen.
Einmütig haben sich die Länderminister geeinigt, die für 2024 vorgesehene Aufhebung der Stilllegungspflicht bis zum Ende der EU-Förderperiode im Jahr 2027 zu verlängern. Der Bund wird aufgefordert, sich für eine verlässliche Regelung in Brüssel einzusetzen.
Keinen Eingang in den Beschluss fand die Forderung, als Ausgleich für die Aufhebung der Stilllegungspflicht das Mindest­budget für die Öko-Regelungen anzuheben. Angemahnt wird das nur in einer Protokollerklärung.
Ein Meilenstein
Lobende Worte fanden die Ressortchefs zur Einigkeit beim Bürokratieabbau. Die AMK-­Vorsitzende, Thüringens Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij, sprach von großen Fortschritten beim Bürokratieabbau, ihr Magdeburger Kollege Sven Schulze gar von einem Meilenstein. Es habe sich gelohnt, „dass wir Druck auf den Bund ausgeübt haben“, so Schulze. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir versicherte, Bund und Länder würden den Bürokratieabbau „schnell und wirkungsvoll“ angehen. Ziel müsse sein, „in diesem Geiste geschlossen zusammenzuarbeiten“.
Keine einheitliche Auffassung gibt es zur Forderung, im Rahmen der Novelle des Düngegesetzes die Stoffstrombilanzverordnung zu streichen. Immerhin elf Länder befürworten das mit der Begründung der Vereinfachung. Sie gaben dazu eine Protokollerklärung ab. Die Grün-regierten Länder sprachen sich in einer eigenen Protokollerklärung dagegen aus.
Erzeuger in der Lebensmittelkette stärken
Einig sind die Länder in ihrer Forderung, die Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. So soll die Bundesregierung das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) überarbeiten, um unfaire Praktiken zu reduzieren. Vom Bundeskartellamt wird erwartet, dass es das weiterentwickelte Kartellrecht zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken konsequent anwendet und alle verfügbaren Instrumente nutzt, einen wirksamen Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel sicherzustellen.
Keine einhellige Zustimmung fanden die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums, durch die nationale Anwendung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) der EU die Milchlieferbeziehungen zu regulieren und vertragliche Vereinbarungen zu Preisen und Liefermengen vorzuschreiben. Özdemir kündigte an, man werde die Anwendung von Artikel 148 auf den Weg bringen. age