Bundesrat stimmt neuem Düngegesetz nicht zu

Düngeverordnung

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte Grundlage für die Nährstoffbilanzverordnung und Monitoringverordnung bilden. Durch erstere sollte die Nährstoffbilanz landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um effizienter zu düngen. Durch das Monitoring wollte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam die Düngeregeln sind. Ziel des Gesetzes war, die hohe Nitratbelastung der Gewässer zu senken, wie von der EU- Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Durch die Umsetzung der EU-­Düngeverordnung muss gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.
Bundesregierung oder Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln. red