Bundesrat stimmt Weinverordnung zu

Novelle des Weingesetzes

Nachdem die Novelle des Weingesetzes im Dezember grünes Licht im Bundesrat erhalten hatte, stimmte die Länderkammer am 26. März unter Maßgabe einiger Änderungen auch der Anpassung der Weinverordnung zu. Damit hat die Reform fast die letzte Hürde genommen. Die Änderungen, die der Bundesrat beschlossen hat, betreffen die Bezeichnungen „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ sowie die Rebsortenliste für Deutschen Wein. Der Rahmen mit vier Herkunftsstufen innerhalb der g.U. wurde bestätigt, mit bundeseinheitlichen Vorgaben für das Mostgewicht und die Vermarktungszeitpunkte für Orts- und Einzellagenweine. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) zeigte sich zufrieden. „Es war ein langer Weg mit vielen schwierigen Diskussionen“, so das Fazit des Weinbaupräsident Klaus Schneider. Er erläuterte, dass bereits zahlreiche Betriebe den Weg der herkunftsbezogenen Profilierung gingen. Nun gebe es einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den Erzeugern oder Schutzgemeinschaften zugleich Gestaltungsspielraum lasse. DWV-Generalsekretär Christian Schwörer appellierte an die Schutzgemeinschaften, den Übergangsraum bis 2025 zu nutzen, um über Anpassungen ihrer Produktspezifikationen eine Profilierung ihres Gebietes vorzunehmen. Laut DWV kann vermutlich bis Ende April mit einer Verabschiedung und Veröffentlichung der Verordnung gerechnet werden. age