Bundesrat vertagte Insektenschutzpaket

Ausgleichsanspruch festlegen

Der Bundesrat hat den Beschluss des Aktionsprogramms Insektenschutz vertagt. Der Bundestag hatte in der Woche zuvor die Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgeset­zes ebenfalls abgesetzt. Nach Überzeugung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bringt das gesamte vorgeschlagene Paket nichts für den Insektenschutz, schadet aber der Landwirtschaft massiv. Aus Sicht der Landwirtschaft müsse in den Verhandlungen zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Deutschen Bundestag, die Protokollerklärung aus dem Bundeskabinett umgesetzt werden. Die Protokollerklärung fordere eine gesetzliche Verankerung eines Ausgleichsanspruchs für Leistungen im Insektenschutz sowie einen Vorrang kooperativer Länderinitiativen vor bundesrechtlichen Auflagen, zudem einen Vorrang für Kooperationen im Naturschutz. Damit könne Insektenschutz effektiv und kooperativ umgesetzt werden. Landwirte, die bisher besonders insektenfreundlich gewirtschaftet hätten, würden durch „kalte Enteignung“ bestraft. age