Die Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklicher und industrieller Erzeugnisse ist beschlossene Sache. Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf des Geoschutzreformgesetzes am 14. November in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung beschlossen.
Reform und Erweiterung beschlossen
Zur Umsetzung geänderter unionsrechtlicher Vorgaben in nationales Recht wird ein neues Stammgesetz geschaffen, das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz, in dem das Lebensmittelspezialitätengesetz und die einschlägigen Bestimmungen des Markengesetzes und des Weingesetzes aufgehen.
Der Rechtsausschuss hatte Übergangsbestimmungen ergänzt, da das Gesetz laut dem Änderungsantrag nicht mehr vor dem 1. Dezember 2025 in Kraft treten wird. Zudem wurde im Weingesetz eine Regelung über finanzielle Beiträge an anerkannte Erzeugervereinigungen neu gefasst. Damit können auch Nichtmitglieder zur Finanzierung selbiger herangezogen werden. age