BWV kritisiert die Änderungen

Umstrukturierungsprogramm

Wie das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium mitteilte, müssen aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ab dem Pflanzjahr 2022 Änderungen des Umstrukturierungsprogramms vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass die bloße Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen nicht mehr gefördert werden. Ab dem Jahr 2022 ist bei Neuanpflanzungen im Rahmen der Umstrukturierungsförderung zwingend ein Rebsortenwechsel erforderlich.
Der BWV Rheinland-Pfalz Süd und die angeschlossenen Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz kritisieren dies scharf. Die Betriebe haben ihr Rebpflanzgut bestellt und können nun nicht mehr am Umstrukturierungsprogramm teilnehmen. Aufgrund der EU-Vorgaben sieht das MWVLW keine Möglichkeit, Umstrukturierungsmaßnahmen ohne Rebsortenwechsel für das Jahr 2022 zuzulassen. bwv