Confidor nicht mehr zugelassen

Nach Mitteilung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist das Mittel Confidor WG 70 nicht mehr zugelassen. Die Genehmigung des Wirkstoffs Imidacloprid wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/783 vom 29. Mai 2018 der Europäischen Kommission geändert. Das Pflanzenschutzmittel Confidor WG 70 erfüllt deshalb nicht mehr die Zulassungsvoraussetzungen nach Art. 29 Abs. 1 Buchst. A der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Die Genehmigung des Mittels Confidor WG 70 wird daher widerrufen. Die Zulassung im Weinbau betrifft die Anwendungen gegen Reblaus und Thripse (Tafel und Keltertrauben, Junganlagen, Muttergärten, Rebschulen) sowie die Bekämpfung von Schildlausarten (Tafel- und Keltertrauben).
Anwenderverbot seit 19. September 2018
Das Mittel Confidor WG 70 war im Weinbau bis einschließlich 18. September 2018 zugelassen, seit 19. September 2018 besteht ein Anwendungsverbot. Übliche Verkaufs- und Aufbrauchfristen gelten in diesem Fall nicht. Informationen zu einer Rückgabe ungeöffneter Produkte erteilen Pflanzenschutzmittelhändler. red