Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien in Rheinland-Pfalz vor schwarzen Schafen der Branche zu schützen, hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) im vergangenen Jahr 4.431 Kontrollen in Betrieben durchgeführt und 3.738 Proben im Labor untersucht. Die Einschränkungen während der Corona-Pandemie haben 2020 dazu geführt, dass die Zahl der Kontrollbesuche im Vergleich zum Vorjahr um rund 14 Prozent und die Zahl der untersuchten Proben um 12,5 Prozent zurückging. Das geht aus der Bilanz des LUA zur Weinüberwachung für das Jahr 2020 hervor.
Um Kontakte zu reduzieren, hatte die Weinkontrolle ihre Außentermine in der ersten Welle der Pandemie im Frühjahr 2020 vorübergehend deutlich zurückgefahren. Normalerweise wird zu diesem Zeitpunkt ein Großteil der Proben entnommen und in den Laboren des LUA untersucht. Inzwischen sind Betriebskontrollen und Laboruntersuchungen wieder auf dem Vor-Corona-Niveau angekommen.
Beanstandungen wegen falscher Kennzeichnung
Insgesamt liegen die Ergebnisse der amtlichen Weinüberwachung im Trend der Vorjahre: 2020 gab es viele Beanstandungen wegen Fehlern bei der Kennzeichnung, aber auch einige schwerwiegende Verstöße gegen das Weingesetz. 321 der 3.738 untersuchten Proben wurden beanstandet (8,6 %). Davon mussten 63 Proben (1,7 %) wegen Grenzwertverstößen oder unzulässiger Behandlung, zum Beispiel illegaler Aromatisierung, aus dem Verkehr genommen werden. Weinerzeugnisse, die gesundheitliche Schäden beim Menschen hätten auslösen können, wurden 2020 nicht festgestellt.
Alte Bekannte und neue Probleme
Die Weinüberwachung hat es meist mit wiederkehrenden Problemen zu tun, gelegentlich auch mit neuen Entwicklungen. Wenig erfreulich sind die immer wieder festgestellten Verfälschungen mit technischem Glycerin. Natürlicherweise entsteht Glycerin als Nebenprodukt der alkoholischen Gärung und trägt zur Vollmundigkeit eines Weines bei. Einige wenige Weinhersteller benutzen unerlaubterweise technisches Glycerin, um ihre Weine geschmacklich aufzuwerten und bessere Qualität vorzutäuschen. Im Labor lassen sich Begleitstoffe nachweisen, die bei der Herstellung von technischem Glycerin gebildet werden. So fielen 2020 ein slowenischer Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung, ein Wein aus Georgien sowie einer aus Argentinien auf, der zu einer Prämierung angemeldet wurde.
Neu für die erfahrenen Fachleute des LUA war 2020 der Nachweis des Zuckeraustauschstoffs Sorbit (Glucitol) in einem Weißwein aus Moldawien. Sorbit ist ein Zuckeralkohol, der aufgrund seiner Süßkraft bei vielen zuckerfreien Lebensmitteln eingesetzt werden darf – damit einen Wein zu süßen, ist aber verboten. In Apfelsaft kommt der Stoff natürlich vor (bis zu 8 Gramm pro Liter). In Traubensaft sind nur sehr geringe Mengen bis 0,2 Gramm pro Liter zu erwarten. Im moldawischen Wein wurden fast 12 Gramm Sorbit pro Liter Wein nachgewiesen. Das war zweifelsfrei nur durch Zusatz von Sorbit zu erklären. LUA