Den spezifischen Geoschutz in der GMO erhalten

Europaweit gemeinsam für den Weinsektor

Am 9. März 2023 haben sich fast 200 geografische Angaben (geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.)) in ganz Europa, vor dem Hintergrund der laufenden Diskussionen bezüglich der Überarbeitung der Regelungen für geografische Angaben, gemeinsam gegen zwei Kernaspekte des Entwurfes der Europäischen Kommission vom 31. März 2022 positioniert. Unter Federführung der EFOW (European Federation of Origine Wines) in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Weinbauverband (DWV) wurde europaweit ein gemeinsames Schreiben veröffentlicht.
„Die Erzeuger – das Herz der herkunftsbezogenen Weinerzeugung – haben sich klar und einhellig positioniert. Sie fordern den Erhalt der Sektorspezifität! Die Verwaltung unserer Herkünfte, unseres Terroirs, muss im Agrarrecht bleiben“, so Präsident des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) Klaus Schneider.
Nach Auffassung der unterzeichnenden Organisationen und des DWV sind die Herkünfte ein agrarpolitisches Instrument. Deshalb befinden sich die Regelungen zur Verwaltung dieser in der Gemeinsamen Marktordnung (VO (EU) 1308/ 2013), die auch alle wesentlichen weiteren Regelungen für den Anbau, Ausbau und die Vermarktung von Weinen enthält. „Einheitliche Regeln zum Geoschutz in Europa unterstützten wir, aber nur in einer Verordnung – der uns bekannten GMO“, betont Schneider. „Wir lehnen die Neufassung und Ausgliederung in eine neue Verordnung ab.“
Diskussionen um Regelungen für geografische Angaben
Aus dem gemeinsamen Schreiben geht die Problematik der Splittung hervor: Der Vorschlag der Kommission würde dazu führen, dass sich einige unserer Regelungen in der GMO befänden (Definitionen der geografischen Angaben, Kontrollen, traditionelle Begriffe, Mengenmanagement, Preisindikatoren), während ein anderer Teil in die horizontale Verordnung über geografische Angaben eingefügt würde (Verfahren, Schutz, Erzeugergemeinschaften). Dies wäre ein strategischer Fehler, da der EU-Weinmarkt sich durch seine Qualitätspolitik mit spezifischen Regulierungsinstrumenten auszeichnet (zwei Drittel der EU-Weine sind Weine mit geografischen Angaben).
Der DWV-Generalsekretär Christian Schwörer ergänzt zu dieser Kernaussage: „Für die Branche war es in der Regel vorteilhaft, wenn unsere weinbaupolitischen Themen, beispielsweise zum Anbau, zum Geoschutz und zum Bezeichnungsrecht zusammen mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, also im Rahmen der GMO, verhandelt wurden. Die neue Verordnung wäre eine offensichtliche Schlechterstellung der Branche, der wir nicht zustimmen werden.“
Bereits strenge Anforderungen für Geoschutz für Weinerzeugnisse
Der DWV betont außerdem, dass der Geoschutz für Weinerzeugnisse bereits besonders strengen Anforderungen unterliegt. Bei Angabe einer g.U. muss der Wein beispielsweise zu 100 % von Reben der entsprechenden Flächen stammen. Diese strenge Herkunftsanforderung gilt hin­gegen nicht für alle Erzeugnisse im vor­liegenden Entwurf dieser horizontalen Verordnung. Eine neue Verordnung könnte also bedeuten, dass dieses qualitäts­sichernde Herkunftskriterium in Zukunft nicht hinreichend berücksichtigt werden könnte.
Bei der sogenannten Geoschutzreform geht es aus Sicht des Deutschen Weinbauverbandes nicht nur um die Weiterentwicklung der Verwaltung und des Schutzes der Herkünfte im Bereich Wein, vielmehr sehen die Weinbauverbände hier die gesamten bisherigen sektorspezifischen Regelungen in Gefahr! In Deutschland sind alle traditionellen Anbaugebiete und auch die Landweingebiete geografischen Angaben im Sinne des Geoschutzes – unsere Betroffenheit wäre immens, erklärt Schwörer. „Alle deutschen Schutzgemeinschaften haben das Schreiben an das EU-Parlament unterzeichnet", betont der DWV-Generalsekretär. Der Deutsche Weinbauverband fordert daher, dass auch das BMEL hier seine Position überdenkt und endlich die nationalen Weinerzeuger unterstützt. DWV