Der Rat ist sich einig und hat gemeinsame Position

EU-Weinpaket geht in die richtige Richtung

Der Kommissionsvorschlag geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Der Rat hat eine gemeinsame Position zum Weinpaket der EU-Kommis­sion gefunden. Sobald das Europaparlament nachzieht, können die Trilogverhandlungen starten. Die EU-Mitgliedsstaaten wollen den Anteil der Unterstützung bei der Absatzförderung steigern.

Es gibt erste Fortschritte im Gesetzgebungsprozess für das Ende März präsentierte Weinpaket der EU-Kommission. Die EU-Mitgliedstaaten haben den Aufschlag gemacht und sich am 19. Juni im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) auf eine gemeinsame Position verständigt. Ein Kompromiss­entwurf der polnischen Rats­präsidentschaft war auf breite Zustimmung gestoßen. Sobald das EU-Parlament sich ebenfalls auf eine Position verständigt hat, kann der Trilog mit der EU-Kommission beginnen. Dem Vernehmen nach wird frühestens nach der Sommerpause mit einer Entscheidung der Volksvertreter gerechnet. Die EU-Mitgliedsstaaten sind mit der Richtung des Kommissionsvorschlags einverstanden, etwa im Hinblick auf Maßnahmen zur Begrenzung der Überproduktion. Gleichzeitig gibt es etliche Änderungswünsche.

Dies gilt etwa bei der Absatzförderung. Der Rat schlägt vor, dass die EU-Unterstützung für Absatzförderungs- und Informationsmaßnahmen auf maximal 60 % der Kosten angehoben werden darf. Die Mitgliedsstaaten sollten nach Meinung des Rates nationale Zuschüsse von bis zu 30 % gewähren können. Dabei sollen die nationalen und EU-Zahlungen maximal 80 % der förderfähigen Kosten erreichen dürfen.

Verwaltungsaufwand verringern

Die Mitgliedsstaaten sind der Ansicht, dass für den Export bestimmte Weine von der Verpflichtung ausgenommen werden sollten, das für den EU-­Binnenmarkt erforderliche Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration auf dem Etikett anzugeben. Damit will der EU-Rat den Verwaltungsaufwand für Erzeuger verringern. Einverstanden ist der Rat mit dem Vorschlag der Kommis­sion, die Bezeichnung „alkoholfrei“ zu verwenden, wenn der Alkoholgehalt des Produkts 0,5 % nicht überschreitet. Dies würde durch die Bezeichnung „0,0 %“ ergänzt, wenn der Alkoholgehalt 0,05 % nicht überschreitet. age