Dosierung von Holzalternativprodukten: Wie viel darf es sein?

Foto: Bernhard Schandelmaier
In der Europäischen Union ist seit Oktober 2006 die Verwendung von Eichenholzstücken – sogenannten „Chips“ – bei der Weinbereitung zulässig, der Zusatz zur Gärung ist seit 2009 erlaubt. Bernhard Schandelmaier, DLR-Rheinpfalz, gibt Hilfestellung bei der praktischen Anwendung. Sie finden diesen Artikel ab Seite 10 in der Ausgabe 12 des deutschen weinmagazins.