DRV irritiert über fehlende Einbindung

Weinrechtsänderungen

Anlässlich der Befassung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates mit der 13. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen kritisiert Peter Jung vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV): „Ein verkorkstes Recht-setzungsverfahren biegt auf die Zielgerade ein.“ Der DRV ist irritiert über die fehlende Einbeziehung seitens des Bundesministeriums, denn die genossenschaftliche Weinwirtschaft vertritt rund ein Drittel der deutschen Weinerzeugung.
Die Verwaltung der Begriffe „Erstes und Großes Gewächs" soll an einen privatrechtlichen Verein übertragen werden, der nicht alle Gruppen der deutschen Weinwirtschaft repräsentiert und auch nicht einbindet. Dabei liegt die Zuständigkeit der Ausgestaltung der Spitze der Qualitätspyramide klar bei den regionalen Schutzgemeinschaften , die sich intensiv mit der Profilierung der Weinregionen befassen und alle Unternehmensformen mit einbeziehen. Gerade in schwierigen Zeiten brauche es eine einige Branche und Lösungen, die alle – Genossenschaften, Kellereien und Familienbetriebe – berücksichtige. drv