Mit digitalen Anwendungen und dem Thema Düngeverordnung beschäftigten sich die Teilnehmer der gemeinsamen Mitgliederversammlung und Delegiertentagung des Bauern- und Winzerverbandes an Nahe und Glan und des Weinbauverbandes Nahe Mitte April im Dienstleistungszentrum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Bad Kreuznach.
Vorablösung für Düngeverordnung angekündigt
Gewässerfreundliche Bewirtschaftung ist das Ziel, das mit der Düngeverordnung erreicht werden soll. 2023 hatte die damalige Regierungskoalition sich die Aufgabe gesetzt, das Düngegesetz zu ändern. „Streitpunkt war die Stoff-Strom-Bilanz, die als Vorgabe im Düngegesetz steht. Zwar hat die aktuelle Bundesregierung die Stoff-Strom-Bilanz als Verordnung aufgehoben, aber sie ist noch im Gesetz verankert“, erläuterte Dr. Friedhelm Fritsch vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Dieses Problem ist aus seiner Sicht leicht lösbar, da die Mehrzahl der Bundesländer für die Aufhebung ist. Spannender ist die Frage, wie es mit den „belasteten Gebieten“ weitergeht. Am 1. Januar 2023 trat die neue Landesdüngeverordnung in Kraft, mit der – als Folge des Vertragsverletzungsverfahrens mit der EU – die mit Nitrat belasteten und die mit Phosphat eutrophierten Gebiete ausgewiesen werden. Nach Klagen ergingen zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes. Mit dem zweiten Richterspruch wurde die bayerische Düngeverordnung für unwirksam erklärt. Damit sind auch die Düngeverordnungen der anderen Bundesländer nicht mehr rechtssicher. Das zuständige Bundesministerium hat für 2026 eine Vorablösung angekündigt.
Astrid Schumm vom Ministerium gab zudem einen Überblick über die LEA-Foto-App. Sie wurde für das Flächenmonitoring entwickelt, das 2023 für alle EU-Staaten verpflichtend eingeführt wurde. Sie kommt bei strittigen Fällen ins Spiel, wenn die Satellitendaten kein klares Bild liefern. Die Landwirte können mit der App selbst zur Klärung beitragen, wodurch Kürzungen oder Streichungen von Fördermitteln vermieden werden. Aktuell haben 3.600 Landwirte die App installiert. „Die Qualität der Fotos, die eingereicht wurden, war so gut, dass der Prüfdienst keine einzige Fläche anfahren musste“, so Schumm. Funktionen sind der Nachweis der angebauten Kultur, der Nachweis für landwirtschaftliche Tätigkeit auf Grünland und der Nachweis für landwirtschaftliche Mindesttätigkeit auf Brachen. Eine vierte Funktion ist die Basisprüfung, ob eine Fläche förderfähig ist. Landwirte befürchten aber weiteren Dokumentationsaufwand und sehen Probleme hinsichtlich des Datenschutzes.
Christine Jäckel
Christine Jäckel