Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat den Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln per Hubschrauber in den Moselsteillagen, in denen der Moselapollofalter heimisch ist, per Eilentscheidung am 28. Mai abgewiesen. Weinbauministerin Daniela Schmitt begrüßt die Entscheidung des Gerichts. „Damit ist ein Etappensieg für den Erhalt des Steillagenweinbaus an der Mosel erreicht“, sagte Ministerin Schmitt, die sich für die Erlaubnis der Spritzungen eingesetzt hatte. Ohne den Pflanzenschutzmitteleinsatz käme der Steillagenweinbau an der Mosel zum Erliegen.
Die DUH hatte gegen das Land und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft in den Moselapollofaltergebieten einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt. Das Land (die ADD) konnte erfolgreich begründen, dass die pflanzenschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Erfordernisse eingehalten werden.
Das VG Koblenz hat den Antrag per Eilentscheidung abgewiesen, somit dürfen die Spritzungen mit Hubschrauber im Jahr 2025 fortgesetzt werden. Schmitt unterstrich die Bedeutung neuer Technologien für den Steillagenweinbau: „Mit Innovationen wie Drohnen zur nachhaltigen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln setzen wir Maßstäbe für zukunftsfähigen, nachhaltigen Weinbau, gerade in den Steillagen.“
Der Erhalt des Moselapollo ist nur durch den Erhalt seines Lebensraumes möglich, dazu zählt der Weinbau in Steil- und Steilstlagen. Der Weinbau sorgt für die Offenhaltung der Hanglandschaft, Pflege von Weinbergsmauern und -terrassen und deren Vernetzung mit Felsstrukturen, verhindert eine Verbuschung und dient dem Erhalt von Futterpflanzen wie „Weißer Fetthenne“ und „Flockenblume“. Ohne die Bewirtschaftung der Reben käme es zu großräumiger Verbuschung, womit dem Moselapollo sein Habitat genommen würde.
Die Anwendung von Fungiziden aus der Luft im Steillagenweinbau zum Schutz der Reben ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung in definierten Flächen möglich. Diese muss jährlich neu beantragt und genehmigt werden. mwvlw