Eilverordnung zur Krisendestillation

Rot- und Roséwein

Die Europäische Union hat für die Weinbranche ein Programm zur Krisendestillation aufgelegt, die jetzt auch von der Bundesregierung ermöglicht wird. Die EU erlaubt Rotwein und Rosé subventioniert zu destillieren, wenn für eine Region in Deutschland eine Krise nachgewiesen wird. Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt 6,5 Mio. Euro für den Weinbau bereit (wir berichteten). Am 6. Oktober 2023 wurde die Krisendestillationsverordnung (KDV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 7. Oktober in Kraft. Die Frist für den Antrag läuft noch bis zum 22. Oktober. Württemberg möchte wegen erheblichem Absatzrückgang bei Rotweinsorten am Destilla­tionsverfahren teilnehmen.
Die Verordnung sieht eine Mindestmenge von 300 Liter zu destillierendem Wein je Antragsteller vor. Bisher war nur die Destillation mit einer Bescheinigung nachzuweisen. Nun kommen Weinbegleitpapier und Antrag mit Bescheid über die bestandene Qualitätsweinprüfung der zur Destillation transportierten Weine hinzu. Weitere Infos bei den Regierungspräsidien, Stichwort Krisendestillation. red