Einheitliche EU-Standards bei Umweltleistungen

Systemwechsel in der GAP

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Unter Vorsitz der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner haben sich die 27 Mitgliedstaaten im EU-Agrarrat in Luxemburg auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Die Einigung war das Mandat für den EU-Rat, um mit dem Europäischen Parlament und der Kommission in die Trilog-Verhandlungen zur GAP- Reform zu gehen. Mit einer Einigung der Trilog-Verhandlungspartner wird bis Mai 2021 gerechnet.
Keine Leistung ohne Gegenleistung
„Es wird klare Leitplanken für den Umweltschutz in der EU- Agrarpolitik geben, da sich die Mitgliedstaaten auf Regelungen einigten, die höhere Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft unterstützen“, sagte Klöckner. Des Weiteren hob sie hervor, dass alle Direktzahlungen an klare Konditionen geknüpft würden. Allein der Besitz von Fläche berechtige nicht zu Direktzahlungen. Förderung gebe es nur, wenn Bedingungen erfüllt werden wie Erhalt von Dauergrünland, Bewirtschaftungsauflagen zum Schutz von Feuchtgebieten und Moor, Anlage von Brachflächen und Schutz von Landschaftselementen zur Sicherung der Biodiversität. Das hohe Niveau der Umweltleistungen im deutschen Vorschlag war unter den Mitgliedstaaten umstritten, aber Klöckner konnte sich in den Verhandlungen durchsetzen.
Punkte der Einigung des Agrarrats zur GAP
Für Öko-Regelungen müssen die Mitgliedstaaten ein Mindestbudget von 20 % der Direktzahlungen zur Verfügung stellen (in Deutschland knapp eine Milliarde Euro im Jahr). Beispiele für Öko-Regelungen: Anlage von Blühflächen und Pufferstreifen oder Gewässerschutzstreifen, Erhöhung der Artenvielfalt auf dem Acker. Die zweite Säule umfasst Förderprogramme für nachhaltige, umweltschonende Bewirtschaftung und ländliche Entwicklung.
Klöckner sieht in der Einigung einen Meilenstein für die GAP in Europa und spricht von einem Systemwechsel. Klöckner betont aber: „Wer regionale Erzeugung erhalten will, muss höhere Auflagen auch honorieren.“ Es sei großer Wert darauf gelegt worden, dass die Anforderungen praxistauglich umsetzbar sind und entstehende Mehrkosten ausgeglichen werden. red