Die Herstellung entalkoholisierter Produkte ist ein aktueller Trend, um neue Märkte zu erschließen. Viele Weingüter, Winzergenossenschaften und Kellereien sind neu auf diesem Markt und erstellen zum ersten Mal entsprechende Etiketten. Bernhard Schandelmaier, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz zeigt in Abstimmung mit der Weinüberwachung Rheinland-Pfalz, welche Regeln für die Etikettierung von „Entalkoholisiertem Wein“ und „Entalkoholisiertem Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure“ gelten.
Mehr dazu im DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN Ausgabe 4 vom 15.2.2025 ab Seite 26.