Erneutes Patt im Umweltausschuss

Naturwiederherstellungsgesetz (NRL)

Die Abstimmung zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) im Umweltausschuss des Europaparlaments ergab ein Patt und ist damit fürs erste gescheitert. In dem federführenden Gremium entschieden sich jeweils 44 Abgeordnete für beziehungsweise gegen den Berichtsentwurf an das Plenum. Damit gibt es bei den EU-Umweltpolitikern keine Mehrheit für eine gemeinsame Verhandlungsposition und der vorliegende Berichtsentwurf ist gescheitert.
Nun obliegt es allen Europaabgeordneten, am 12. Juli in Straßburg eine Entscheidung über eine Fortführung der Verhandlungen zu dem NRL-Vorschlag der Kommission zu fällen. Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) hoffen, dass das EU-Parlament das Vorhaben an die Brüsseler Behörde zurückweist. Es wird eine knappe Entscheidung erwartet. Für eine Ablehnung setzt sich vor allem die größte Fraktion der EU-Volksvertretung, die Europäische Volkspartei (EVP) ein. Sollte es keine Mehrheit geben, wird anschließend über Detailfragen zum geplanten Gesetz zur Wiederherstellung der Natur entschieden. Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission können allerdings im Plenum nicht mehr von einzelnen Abgeordneten eingereicht werden.
Den Zeitplan der Kommis­sion, noch vor den EU-Wahlen in einem Jahr den Gesetzgebungsprozess für das NRL abzuschließen, lehnen COPA und COGECA ab. Brüssel wird aufgefordert, eine neue Folgenabschätzung vorzunehmen und realistischere Ziele festzulegen.
Der von der Kommission im Juni 2022 vorgelegte NRL-Entwurf sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 insgesamt 10 % der Agrarflächen in der EU mit Landschaftselementen im Sinne des Naturschutzes aufgewertet werden. Dies bedeute nicht zwangsläufig eine Stilllegung. Nach dem Willen der EU-Behörde sollen bis 2030 auf 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchgeführt werden. age